Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende mit bis zu 1.400 Plätzen (350 Einheiten) und den dazugehörigen Folgeeinrichtungen (14 Verwaltungseinheiten und 2 Kitas)
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
03.01.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Eimsbüttel,
Genehmigung nach HBauO