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Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende mit bis zu 1.400 Plätzen (350 Einheiten) und den dazugehörigen Folgeeinrichtungen (14 Verwaltungseinheiten und 2 Kitas)

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

03.01.2017

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Eimsbüttel, Genehmigung nach HBauO