Beschreibung
Landschaftsschutzgebiete sind gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) per Rechtsverordnung verbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Schutzziele sind dabei die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Schutz von Lebensräumen wilder Tier- und Pflanzenarten, die Vielfalt und Schönheit sowie die besondere kulturhistorische Bedeutung und Eigenart der Landschaft und nicht zuletzt ihre besondere Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Derzeit sind rund 19 Prozent der Hamburgischen Landesfläche als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.