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Korrektur des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.02.2018

Beschreibung

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes; redaktionelle Folgeänderungen; § 19: Herstellung der Einheitlichkeit zwischen dem praktischen Verfahren nach der Wahlordnung und den gesetzlich vorgegebenen Wahlgrundsätzen

Schlagwörter

Drucksache, Gesetzentwurf, Personalvertretung, Öffentlicher Dienst