Beschreibung
Das BMF-Schreiben regelt in Ausnahmefällen die Erstattung der von den Banken zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer, sofern die Erstattung nicht bereits von den Banken durchgeführt worden ist.
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Das BMF-Schreiben regelt in Ausnahmefällen die Erstattung der von den Banken zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer, sofern die Erstattung nicht bereits von den Banken durchgeführt worden ist.