Beschreibung
Die Gesellschaft gibt nach Ziffer 20 des Gesellschaftsvertrages eine Erklärung nach dem hamburgischen und nach dem schleswig-holsteinischen Kodex ab.
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Die Gesellschaft gibt nach Ziffer 20 des Gesellschaftsvertrages eine Erklärung nach dem hamburgischen und nach dem schleswig-holsteinischen Kodex ab.