Beschreibung
Die Vorschriften zum Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind ein Instrument des Naturschutzes, um die Artenvielfalt der Natur langfristig zu sichern. Der Artenschutz im engeren Sinne ist unmittelbar auf den Schutz einzelner Arten durch Zugriffs- und Handlungsverbote ausgerichtet. Die Handreichung soll eine Hilfestellung beim Umgang mit dieser fachlichen und rechtlichen anspruchsvollen Materie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der baurechtlichen Zulassung sein.