Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie - Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. Februar 2013 "Keine Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge: Wasserversorgung muss in öffentlicher Hand bleiben!" (Drucksache 20/6893)
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
03.09.2014
Schlagwörter
Abwasserentsorgung,
Bericht,
Drucksache,
Europäische Union,
Richtlinie der EU,
Wasser