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Haushaltsplan 2025/2026: Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2026, Einzelplan 7.1 Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaf [...] voller Titel siehe Beschreibung

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei

Veröffentlichungsdatum

02.11.2026

Beschreibung

Mit dieser Drucksache legt der Senat der Bürgerschaft Änderungen zum Haushaltsplan 2025/2026 vor, die auf Grund zwischenzeitlich eingetretener oder absehbarer Entwicklungen erforderlich werden: Haushaltsplan 2025/2026, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2026, Einzelplan 7.1 – Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und Einzelplan 9.2 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Anpassung der Veranschlagung in den Aufgabenbereichen 300 „Steuerung und Service“, 301 „Mobilitätswende Straßen“ und 302 „Verkehr“ sowie 283 „Zentrale Finanzen“. In den Produktgruppen 300.01 „Steuerung und Service“ und 300.02 „Zentraler Ansatz“ werden Kostenermächtigungen umgeschichtet. In der Produktgruppe 302.01 „Verkehr“ sollen für das Haushaltsjahr 2026 Erlöse und Kosten neu beziehungsweise ergänzend veranschlagt werden. Die Änderungen im Einzelplan 7.1 sind insgesamt haushaltsneutral.

Schlagwörter

Haushaltsplan 2025 2026 Nachbewilligung Verkehr