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Haushaltsplan 2025/2026: Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2026, Einzelplan 3.3 Behörde für Kultur und Medien, Umsetzung der mit Drs. 23/1319 "Bau eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft (...)" vorgesehenen Maß

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Kultur und Medien

Veröffentlichungsdatum

24.06.2026

Beschreibung

Erhalt der Betriebsfähigkeit der Oper im Bestandsgebäude in der Dammtorstraße bis zur Fertigstellung des Neubaus auf dem Baakenhöft mit dem Ziel einer späteren dauerhaften kulturellen Nutzung.

Schlagwörter

Oper