Beschreibung
Haushaltsplan 2025/2026: Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2026: 2 Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, 3.1 Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, 4 Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration, 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, 7.1 Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, 8.1 Behörde für Inneres und Sport und 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, auf Grund von Mehrbedarfen im Rahmen von gesetzlichen Leistungen und der Abdeckung von rechtlichen Verpflichtungen sowie Änderung des Haushaltsbeschlusses 2025/2026