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Haushaltsplan 2025/2026 - Einzelplan 7.1 Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2026: Anpassungen von Erlös- und Kostenpositionen in den Aufgabenbereichen 301 "Mobilitätsw

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei

Veröffentlichungsdatum

11.05.2026

Beschreibung

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stellt kurzfristig zusätzliche Mittel für die Instandhaltung und Verbesserung von Straßen, Brücken und Radwegen bereit. Die Mittel werden unter anderem für die schnellere Schlaglochsanierung nach dem harten Winter und für Lösungen für die Norderelbquerungen benötigt. Das Geld stammt aus Umschichtungen innerhalb des Haushalts der Verkehrsbehörde. Für die Stadt entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Schlagwörter

Brücken, Fußwege, Haushalt, Nachbewilligung, Norderelbquerung, Radwege, Straßen, Straßensanierung