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Haushaltsplan 2023/2024: Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 sowie Nachbewilligung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 35 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in den Einzelplänen 4 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Budgets mit den Leistungserbringen und der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Eingliederungshilfe

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei

Veröffentlichungsdatum

20.09.2023

Beschreibung

Haushaltsplan 2023/2024: Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 sowie Nachbewilligung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 35 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in den Einzelplänen 4 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Budgets mit den Leistungserbringen und der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Eingliederungshilfe

Schlagwörter

Trägerbudget Eingliederungshilfe