Haushaltsplan 2023/2024: Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 sowie Nachbewilligung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 35 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in den Einzelplänen 4 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Budgets mit den Leistungserbringen und der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Eingliederungshilfe
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei
Veröffentlichungsdatum
20.09.2023
Beschreibung
Haushaltsplan 2023/2024: Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 sowie Nachbewilligung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 35 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in den Einzelplänen 4 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Budgets mit den Leistungserbringen und der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Eingliederungshilfe
Schlagwörter
Trägerbudget Eingliederungshilfe