Haushaltsplan 2023/2024 Inanspruchnahme der Ermächtigung der Zentralen Ansätze II des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2023 Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushalsjahr 2024 Einzelplan 3.3 Behörde für Kultur und Medien und Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (ELBG)
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Kultur und Medien
Veröffentlichungsdatum
20.09.2023
Beschreibung
Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (ELBG); Erhöhung der Facility-Management (FM)-Mittel aufgrund der höheren Auslastung der Elbphilharmonie, Erstattung der Grundsteuer und Ausgleich für nicht erhobene Eintrittsgelder für den Zugang zur Plaza.
Schlagwörter
Elbphilharmonie