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Haushaltsplan 2023/2024 Inanspruchnahme der Ermächtigung der Zentralen Ansätze II des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2023 Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für das Haushalsjahr 2024 Einzelplan 3.3 Behörde für Kultur und Medien und Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (ELBG)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Kultur und Medien

Veröffentlichungsdatum

20.09.2023

Beschreibung

Sicherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (ELBG); Erhöhung der Facility-Management (FM)-Mittel aufgrund der höheren Auslastung der Elbphilharmonie, Erstattung der Grundsteuer und Ausgleich für nicht erhobene Eintrittsgelder für den Zugang zur Plaza.

Schlagwörter

Elbphilharmonie