Haushaltsplan 2015/2016: Einwilligung des Senats zur Verursachung überplanmäßiger Kosten nach § 39 Landeshaushaltsordnung im Einzelplan 6.1 - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für das Haushaltsjahr 2016
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Veröffentlichungsdatum
06.09.2017
Schlagwörter
Haushalt 2016,
Überplanmäßige Kosten