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Haushaltsplan 2015/2016: Einwilligung des Senats zur Verursachung überplanmäßiger Kosten nach § 39 Landeshaushaltsordnung im Einzelplan 6.1 - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für das Haushaltsjahr 2016

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Veröffentlichungsdatum

06.09.2017

Schlagwörter

Haushalt 2016, Überplanmäßige Kosten