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"Hamburger Schutzschirm" - Erstes Maßnahmenpaket für von der Corona-Virus-Epidemie geschädigte Unternehmen und Institutionen

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

08.04.2020

Beschreibung

Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Bekämpfung der Corona-Virus-Epidemie; Hamburger Corona Soforthilfe für kleine und mittlere Betriebe sowie Freiberufler; Unterstützung von Sofortmaßnahmen einzelner Behörden; finanzielle Mittel für Bedarfe an Schutzausrüstung und Beratungsangebote; Ausgleich wirtschaftlicher Härten aufgrund der Covid-19-Allgemeinverfügungen; Förderkredite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank; Förderprogramme in Ergänzung der Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW); Hilfen der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg; zwischen Bund und Ländern abgestimmter Corona-Erlass zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen durch die zeitweise Suspendierung steuerlicher Pflichten bis zum 31. Dezember 2020; erweiterte Möglichkeiten für Stundungen und Erlasse städtischer Gebühren für aufgrund der ergangenen Allgemeinverfügung geschädigten Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige und Institutionen z.B. durch Ausfall von Veranstaltungen und eingeschränkte Nutzung öffentlicher Flächen; Möglichkeit der zinslosen Stundung für Mieter städtischer Immobilien; Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfangende; Erleichterungen im Vergaberecht; Sicherung der Liquidität von Auftragnehmern und Lieferanten

Schlagwörter

Behörde, Bericht, Bürgschaft, COVID-19, Drucksache, Finanzpolitik, Gebühr, Gesundheitswesen, Hamburgische Investitions- und Förderbank, KfW-Bankengruppe, Klein- und Mittelunternehmen, Kredit, Steuer, Wirtschaft, Wirtschaftsförderung, Öffentliche Mittel, Öffentlicher Haushalt