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Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) - Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Veröffentlichungsdatum

15.05.2018

Beschreibung

Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern getroffen.

Schlagwörter

Alten- und Pflegeheimen, Anordnung, Einführung, HRVV, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Richtlinien, Schulen, Verkehrszeichen