Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) - Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Veröffentlichungsdatum
15.05.2018
Beschreibung
Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern getroffen.
Schlagwörter
Alten- und Pflegeheimen,
Anordnung,
Einführung,
HRVV,
Kindertagesstätten,
Krankenhäusern,
Richtlinien,
Schulen,
Verkehrszeichen