Beschreibung
Es handelt sich um den 1. Nachtrag zur Dreiparteienvereinbarung vom November 2018 betreffend die Übertragung der Planungs- und Realisierungsverantwortung der Wohngebäude A und E3.
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Es handelt sich um den 1. Nachtrag zur Dreiparteienvereinbarung vom November 2018 betreffend die Übertragung der Planungs- und Realisierungsverantwortung der Wohngebäude A und E3.