Gutachterliche Stellungnahme zur Bedeutung des § 1 Abs. 1 S. 2 TKG und den Anforderungen an die Verwaltung
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Mitte
Veröffentlichungsdatum
30.07.2026
Beschreibung
Die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau (KG) hat eine gutachterliche Stellungnahme beauftragt, welche Folgen sich für die Verwaltung im Hinblick auf das seit Juli 2025 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte überragende öffentliche Interesse rund um den Glasfaserausbau in Hamburg ergeben.
Schlagwörter
Gutachten Glasfaser Überragendes öffentliches Interesse Telekommunikation Telekommunikationsgesetz Gutachterliche Stellungnahme Heuking Bundesgesetz Aufgrabungen Zustimmung Koordinierungsstelle Glasfaserausbau Rechtsgutachten