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Gutachterliche Stellungnahme zur Bedeutung des § 1 Abs. 1 S. 2 TKG und den Anforderungen an die Verwaltung

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Mitte

Veröffentlichungsdatum

30.07.2026

Beschreibung

Die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau (KG) hat eine gutachterliche Stellungnahme beauftragt, welche Folgen sich für die Verwaltung im Hinblick auf das seit Juli 2025 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte überragende öffentliche Interesse rund um den Glasfaserausbau in Hamburg ergeben.

Schlagwörter

Gutachten Glasfaser Überragendes öffentliches Interesse Telekommunikation Telekommunikationsgesetz Gutachterliche Stellungnahme Heuking Bundesgesetz Aufgrabungen Zustimmung Koordinierungsstelle Glasfaserausbau Rechtsgutachten