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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum elektronischem Verfahren zum Kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen (§ 51a Absatz 2b bis 2e und 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit den Kirchensteuergesetzen der Länder) vom 10.08.2016

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

06.09.2016

Schlagwörter

Kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen, elektronisches Verfahren Kirchensteuerab