Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum elektronischem Verfahren zum Kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen (§ 51a Absatz 2b bis 2e und 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit den Kirchensteuergesetzen der Länder) vom 10.08.2016
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde - Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum
06.09.2016
Schlagwörter
Kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen, elektronisches Verfahren Kirchensteuerab