Beschreibung
Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Gestaltungsverordnungen, die bis zum 01.04.2017 festgestellt waren, werden im aktuellen Datenbestand berücksichtigt. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt vierteljährlich.