Beschreibung
Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP). Gestaltungsverordnungen, die bis zum 01.10.2018 festgestellt waren, werden im aktuellen Datenbestand berücksichtigt. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt vierteljährlich.