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Gesetz zur Zweiten Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 51

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

15.12.2017

Beschreibung

Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51, zuletzt geändert am 04.11.1997; Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in den Gewerbegebieten, Schutz des Einkaufszentrums am Käkenflur vor Beeinträchtigungen, Umwandlung des im südwestlichen Teil des Planungsgebietes gelegenen Industriegebietes in Gewerbegebiet; Karte als Anlage

Schlagwörter

Bauleitplanung, Bebauungsplan Langenhorn 51, Drucksache, Einzelhandel, Gesetzentwurf, Gewerbegebiet, Industrie, Städtebau