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Gesetz zur Überführung der drei Sondervermögen zur Altersversorgung in ein neu einzurichtendes Sondervermögen Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg"

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

12.10.2017

Beschreibung

Zusammenfassung der Regelungen der bisherigen drei Sondervermögen zur Altersversorgung, Schließung der bisherigen Sondervermögen und Überführung der Vermögen in das neu gegründete Sondervermögen "Altersversorgung"; Gesetz über das Sondervermögen "Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg"; § 9 Schlussbestimmungen, Absatz 1: Inkrafttreten am 01.01.2018; Absatz 2: Aufhebung des Gesetzes über das Sondervermögen "Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg", des Hamburgischen Versorgungsrücklagegesetzes sowie des Hamburgischen Versorgungsfondsgesetzes

Schlagwörter

Beamtenversorgung, Drucksache, Gesetzentwurf, Rente, Sondervermögen, Öffentlicher Dienst