Beschreibung
Gesetz zur Regelung von Gebühren für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger; § 1: Anhebung der Gebühren für durch Bundesrecht vorgesehene Arbeiten zwecks Herstellung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit der Hamburger Kehrbezirke im Vergleich zum Umland; § 2: Ermächtigung zur Festlegung der gebührenpflichtigen Tatbestände durch Rechtsverordnung