Beschreibung
Art. 1: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - HmbSÜG); Regelung der aus Gründen des Geheimschutzes erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen; Voraussetzungen und Verfahren; Sicherheitsrisiken begründende Umstände; Folgen für Bewerberinnen und Bewerber; Datenverarbeitung; Art. 2: Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes, zuletzt geändert am 27. August 1997; Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz