Beschreibung
Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - HmbBQFG) vom 19.06.2012 (HmbGVBl. S. 254), zuletzt geändert am 25.05.2021 (HmbGVBl. S. 381); Änderung der Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen von ausländischen Fachkräften mit dem Ziel der Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs sowie zur Beförderung der Integration Zugewanderter in den Arbeitsmarkt; Änderung § 2 Absatz 2: Schaffung der Möglichkeit der Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen; Änderung und Erweiterung § 5 Absatz 2, 3,4 und 6 sowie § 12 Absatz 2, 3, 4 und 6: Regelung der Akzeptanz übersetzter Unterlagen; Änderung § 6 Absatz 3 und 4 sowie § 13 Absatz 3 und 4 sowie § 14a Absatz 3: Klarstellung des Ziels einer schnellstmöglichen Verfahrensbearbeitung; Neufassung § 10 Absatz 1 und 2: deutlichere Formulierungen die Rechtsklarheit; Änderung § 13c: Regelung des partiellen Zugangs zu landesrechtlich reglementierten Berufen