Beschreibung
Anlage: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes und des Hamburgischen Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz; Art. 1: Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes, zuletzt geändert am 17.12.2013; Erweiterung der Vorgaben für die Qualitätssicherung; Voraussetzungen für die Aufnahme in den Krankenhausplan; Art. 2: Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz vom 19.02.2013; Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage; Art. 3: Aufhebung von Rechtsvorschriften