Beschreibung
Änderung von Art. 2 Abs 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 2.02.1993: Zulassung von Teilzeitstudienbewerbern bei verlängerter Regelstudienzeit; Einführung einer Sonderquote an der Hochschule für Wirtschaft und Politik
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Änderung von Art. 2 Abs 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 2.02.1993: Zulassung von Teilzeitstudienbewerbern bei verlängerter Regelstudienzeit; Einführung einer Sonderquote an der Hochschule für Wirtschaft und Politik