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Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.02.2018

Beschreibung

Abschluss des Verzeichnisses der denkmalwürdigen Objekte; Entscheidung gegen die Einführung des ipsa-lege-Prinzips; Viertes Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, zuletzt geändert am 21.03.2005; Einfügung § 7 a: Einführung einer Anzeigepflicht bei baulichen Veränderungen an als denkmalwürdig erkannten Objekten; Änderung § 6: Erlass von Rechtsverordnungen durch die Bezirksämter zum Schutz bezirkstypischer Ensembles

Schlagwörter

Denkmalschutz, Denkmalschutz Denkmalpflege, Drucksache, Gesetzentwurf