Beschreibung
Gesetz zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung, zuletzt geändert am 17.02.2009; Ergänzung § 79 Absatz 1, Ersetzen der Bestellung einer Baulast bei Grundstücken im öffentlichen Eigentum durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder durch eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Gestattung