Beschreibung
Gesetz zum Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz; Art. 1 Zustimmung zu dem am 20.02.2026 und 05.03.2026 unterzeichneten Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz; Art. 2 und Art. 3 Veröffentlichung und Bekanntgabe; Art. 4 Änderung § 1 Errichtung und Aufgaben der Landesregulierungsbehörde und Ergänzung § 1a Organleihe des Hamburgischen Gesetz über die Landesregulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Hamburgisches Energiewirtschafts-Landesregulierungsbehördengesetz - HmbEnWGLRegBG) vom 19.12.2024 (HmbGVBl. 2025 S. 80); Klarstellung und Abgrenzung der Aufgabenwahrnehmung der Landesregulierungsbehörde und Übertragung von Aufgaben durch Verwaltungsabkommen (Organleihe) an andere Behörden, wie z.B. der Bundesnetzagentur; Anlage: Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz