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Gesetz zum Verwaltungsabkommen zw der BRD und der FFH über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Veröffentlichungsdatum

06.07.2026

Beschreibung

Mit dem Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Wege der Organleihe die der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) obliegenden Regulierungsaufgaben nach § 54 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) übernehmen. Ziel ist eine ressourcenschonende und rechtssichere Aufgabenwahrnehmung.

Schlagwörter

Verwaltungsabkommen über Wahrnehmung von Aufgaben nach Energiewirtschaftsgesetz