Beschreibung
Mit dem Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Wege der Organleihe die der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) obliegenden Regulierungsaufgaben nach § 54 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) übernehmen. Ziel ist eine ressourcenschonende und rechtssichere Aufgabenwahrnehmung.