Beschreibung
Übertragung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Zollverwaltung als Anlass für die Änderung des Staatsvertrags; Ausnehmen der künftig auf die Zollverwaltung übertragenen Steuerangelegenheiten von der Zuständigkeit des gemeinsamen Senats; Anlage 1: Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg; Anlage 2: Staatsvertrag