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Gesetz über die staatliche Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen bei Studiengängen in den Bereichen Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung in der Kindheit (Anerkennungsgesetz Soziale Arbeit)

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

03.09.2014

Beschreibung

Staatliche Anerkennung von sozialpädagogischen Studiengängen im Bereich "Bildung und Erziehung in der Kindheit"; Einführung der Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Kindheitspädagogin" bzw. "staatlich anerkannter Kindheitspädagoge"; Anlage: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie von Kindheitspädagoginnen bzw. Kindheitspädagogen (Anerkennungsgesetz Soziale Arbeit); § 8: Aufhebung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen vom 13.02.2006

Schlagwörter

Beruf, Drucksache, Gesetzentwurf, Hochschulwesen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogik, Studienfach