Beschreibung
Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2006; Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer in gegenüber dem Vorjahr gleichbleibender Höhe mit 470 vom Hundert; Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze mit 225 v. H. (Grundsteuer A) und 540 v. H. (Grundsteuer B)