Beschreibung
Die Hamburger Bundestags- Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlkreise sind räumlich abgegrenzte Teile des Wahlgebietes der Freie und Hansestadt Hamburg, in denen die Wahlberechtigten jeweils ein bzw. drei bis fünf Direktmandate für die Wahl zum Bundestag/zur Bürgerschaft/zur Bezirksversammlung bestimmen. Die mit Nummern gekennzeichneten Wahlbezirke (Stimmbezirke) teilen die Freie und Hansestadt Hamburg in ungefähr 1300 klein räumige Gebietseinheiten auf. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsgrenzen (Stadtteile/Ortsteile) werden alle Hamburger Adressen und die zugehörigen Wahlberechtigen den Wahlbezirken zugeordnet. Jedem Stimmbezirk wird für die Ausübung des aktiven Wahlrechts und für die Möglichkeit der Abgabe der Stimme/n ein Wahllokal mit Adresse zugeordnet. Die Hamburger Wahlbezirke werden zu jeder in Hamburg stattfindenden Wahl aktualisiert. Die Bundestags- und Landtagswahlkreise von Schleswig-Holstein sind räumlich abgegrenzte Teile des Wahlgebietes des Landes Schleswig-Holstein, in denen die Wahlberechtigten jeweils ein bzw. drei bis fünf Direktmandate für die Wahl zum Bundestag/zum Landtag bestimmen.