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Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

23.01.2025

Beschreibung

Aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrags ist es erforderlich geworden, die Programmablaufpläne anzupassen. Die Umsetzung hat spätestens ab dem 01. März 2025 zu erfolgen.

Schlagwörter

Arbeitnehmer Arbeiter Lohnabrechnung Lohnsteuerabzug Gehalt