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Festlegung des RISE Fördergebiets Stellingen (Bezirk Eimsbüttel) und Beendigung des RISE-Fördergebiets Billstedt S3 Mümmelmannsberg – Aufhebung der Sanierungsverordnung nach § 162 BauGB

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Veröffentlichungsdatum

12.02.2026

Beschreibung

Die Drucksache regelt die Festlegung des Fördergebiets Stellingen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), um Wachstum und nachhaltige Erneuerung in Stellingen im Rahmen der Gebietsentwicklung zu befördern. Es sollen Maßnahmen zur Aufwertung und Verbindung der Wohnquartiere und des Stadteilzentrums, zur Anpassung der gesellschaftlichen Infrastruktur sowie zur klimagerechten Stadtteilentwicklung entwickelt werden, um die Lebensqualität in Stellingen zu verbessern. Beendigung des RISE-Fördergebiets Billstedt S 3 Mümmelmannsberg und Aufhebung der Sanierungsverordnung nach § 162 Baugesetzbuch (BauGB).

Schlagwörter

RISE Stellingen und RISE Billstedt