Fachanweisung über Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (2025)
            
            
              Veröffentlichende Stelle
              
              Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
            
             
          
            
              Veröffentlichungsdatum
              29.10.2025
    
                        
             
              Beschreibung
                
                      
            
              Die Fachanweisung über Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien regelt die Bearbeitung von Zustimmungen nach §127 Absatz 1 TKG und von geringfügigen baulichen Maßnahmen nach §127 Absatz 4 TKG durch die Bezirksämter bzw. die HPA.
                
    
                        
            
              Schlagwörter
              
                
                  
                    
                    Fachanweisung  Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien  Telekommunikationsgesetz  TKG  Zustimmung  geringfügige bauliche Maßnahmen