Fachanweisung über Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (2025)
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Veröffentlichungsdatum
29.10.2025
Beschreibung
Die Fachanweisung über Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien regelt die Bearbeitung von Zustimmungen nach §127 Absatz 1 TKG und von geringfügigen baulichen Maßnahmen nach §127 Absatz 4 TKG durch die Bezirksämter bzw. die HPA.
Schlagwörter
Fachanweisung Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien Telekommunikationsgesetz TKG Zustimmung geringfügige bauliche Maßnahmen