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Fachanweisung über Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (2025)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Veröffentlichungsdatum

29.10.2025

Beschreibung

Die Fachanweisung über Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien regelt die Bearbeitung von Zustimmungen nach §127 Absatz 1 TKG und von geringfügigen baulichen Maßnahmen nach §127 Absatz 4 TKG durch die Bezirksämter bzw. die HPA.

Schlagwörter

Fachanweisung Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien Telekommunikationsgesetz TKG Zustimmung geringfügige bauliche Maßnahmen