Beschreibung
Die Fachanweisung über Aufgrabungen öffentlicher Wege nach dem Hamburgischen Wegegesetz regelt die Bearbeitung von Aufgrabeerlaubnissen (Aufgrabungen mit Leitungsverlegung, Aufgrabungen geringen Umfangs an bestehenden Leitungen, Aufgrabungen ohne Leitungsverlegung) durch die Bezirksämter bzw. die HPA.
