Fachanweisung gemäß § 45 Abs. 2, 3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
18.11.2014
Schlagwörter
Fachanweisung BSU sonstige Förderwege