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Fachanweisung gemäß § 45 Abs. 2, 3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

18.11.2014

Schlagwörter

Fachanweisung BSU sonstige Förderwege