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Ertüchtigung Brandwand durch Neubau einer vorgesetzten Fassade für Windlasten, Umnutzung der ehemals für Güterumschlag genutzten Halle für kulturelle Veranstaltungen.

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen

Veröffentlichungsdatum

03.01.2017

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Genehmigung nach HBauO