Ertüchtigung Brandwand durch Neubau einer vorgesetzten Fassade für Windlasten, Umnutzung der ehemals für Güterumschlag genutzten Halle für kulturelle Veranstaltungen.
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
03.01.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO