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Errichtung von 6 Wohnmodulgebäuden incl. einer erdgeschossigen Verwaltungs- und Gemeinschaftsfläche in einem der Module, als eine öffentlich-rechtliche Unterbringung für Flüchtlinge bzw. Wohnungslose, Pro Modul max. 26 Personen - insgesamt maximal 132 Personen, Verlängerung der zeitl. befristeten Genehmigung vom 21.04.2020 um 10 Jahre bis zum 20.04.2030

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

08.07.2022

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Änderungsbescheid