Errichtung von 6 Wohnmodulgebäuden incl. einer erdgeschossigen Verwaltungs- und Gemeinschaftsfläche in einem der Module, als eine öffentlich-rechtliche Unterbringung für Flüchtlinge bzw. Wohnungslose, Pro Modul max. 26 Personen - insgesamt maximal 132 Personen, Verlängerung der zeitl. befristeten Genehmigung vom 21.04.2020 um 10 Jahre bis zum 20.04.2030
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
08.07.2022
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Änderungsbescheid