Errichtung eines Wohnhochhauses < 60m mit bis zu 75 WE und einer Bar mit max. 50 Besucherplätzen -BF 56 Turm
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
14.03.2020
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO