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Errichtung eines Sondervermögens "Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg"

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

15.12.2017

Beschreibung

Regelung der Einrichtung eines Sondervermögens aufgrund § 1d des Ersten Ruhegeldgesetzes und § 2d des Zweiten Ruhegeldgesetzes

Schlagwörter

Drucksache, Gesetzentwurf, Rente, Sondervermögen, Öffentlicher Dienst