Errichtung einer Werbeanlage mit Wechselwerbung, einseitig, beleuchtet, ca. 3,90 x 2,90m mit Standfuß, Höhe ca. 5,40m
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
01.03.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Genehmigung nach HBauO