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Errichtung einer temporären Werbeanlage mit 3,75 m Breite und 2,45 m Höhe bis 28.02.2018 montiert am Bauzaun vor der Stätte der Leistung am Fußgängerschutztunnel

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

20.12.2017

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte