Errichtung einer temporären Werbeanlage mit 3,75 m Breite und 2,45 m Höhe bis 28.02.2018 montiert am Bauzaun vor der Stätte der Leistung am Fußgängerschutztunnel
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
20.12.2017
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte