Errichtung einer temporären (max. bis zum 31.08.2018) beleuchteten Werbeanlage am Baugerüst mit einer Größe von H 10,00m x B 10,00m = 100m³
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
16.05.2018
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Nord