Beschreibung
Nach § 3 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes ist der für die Kultur und Medien zuständigen Behörde für die Zwecke des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege der aus zwölf Mitgliedern bestehende Denkmalrat als unabhängiger sachverständiger Beirat beigeordnet. Die Amtszeit von neun Mitgliedern des bisherigen Denkmalrates endet am 31. Dezember 2024, so dass eine Neubesetzung dieser Positionen für die Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 erforderlich ist.