Erlass einer Rechtsverordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in den Geltungsbereichen des Baustufenplans Tonndorf-Jenfeld und der Bebauungspläne Tonndorf 23, Tonndorf 24, Rahlstedt 12 sowie Eilbek 4, Eilbek 5, Marienthal 3 und Wandsbek 20
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Veröffentlichungsdatum
07.05.2020